Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Website (die „Site“) und die damit verbundenen Dienste, einschließlich aller dazugehörigen mobilen Anwendungen (zusammen die „Dienste“) sowie alle Angebote und Verkäufe von Pfandautomaten („Produkte“) und damit verbundenen Dienstleistungen („Dienstleistungen“) über die Site, stehen im Eigentum der Pfandabär Automatensysteme FlexKapG (nachstehend „wir“, „uns“, „unser(e)“) und werden von dieser betrieben.
(2) Diese Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) legen die Bedingungen fest, unter denen Besucher oder Kunde (zusammen „Kunde“ oder „Sie“) die Site und/oder die Dienste besuchen bzw. nutzen und Produkte sowie Dienstleistungen kaufen können.
(3) Mit dem Zugriff auf die bzw. der Nutzung der Dienste erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden und stimmen ihnen verbindlich zu. Wenn Sie nicht mit allen Bedingungen einverstanden sind, dürfen Sie nicht auf die Site zugreifen bzw. die Dienste nutzen bzw. Produkte kaufen.
(4) Sie versichern, dass Sie geschäftsfähig sind und über die rechtliche Befugnis, das Recht und die Freiheit verfügen, eine verbindliche Vereinbarung auf der Grundlage dieser Bedingungen einzugehen und die Dienste zu nutzen sowie Produkte und Dienstleistungen zu kaufen. Sollten Sie nur beschränkt geschäftsfähig sein, so müssen Sie vor der Nutzung der Dienste, dem Kauf der Produkte oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eingeholt haben.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Produkte und Dienstleistungen
(1) Unsere Produkte umfassen Pfandautomaten, die die automatisierte Rücknahme von Einweggebinden wie Plastikflaschen und Dosen ermöglichen und – modellabhängig - die Pfandauszahlung an Kund:innen automatisiert abwickeln. Unsere Dienstleistung beinhaltet je nach vertraglicher Vereinbarung mit dem Automatenaufsteller die Bereitstellung und Installation der Automaten, die fortlaufende Abwicklung der Pfandauszahlungen an Kund:innen, die Abrechnung und Überprüfung von Pfandrückzahlungen durch Recycling Pfand Österreich GmbH, die Wartung und Überarbeitung der für den Betrieb der Pfandautomaten notwendigen Software sowie – modellabhängig - die Bereitstellung eines Zahlungsterminals am Pfandautomaten.
(2) Optional bieten wir einen Wartungsvertrag für die Pfandautomaten an, der jährliche Inspektionen, Wartungen und Reinigung der Automaten umfasst, um deren Betrieb sicherzustellen.
(3) Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsverpflichtung (insbesondere der Konfiguration der Maschinen) gelten als vereinbart und berechtigen den Kunde nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Gewährleistung oder Schadenersatz oder zur Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums.
3. Vertragsschluss
(1) Sofern in einem schriftlichen Angebot keine gesonderten Konditionen angeführt werden, sind schriftliche Angebot 7 Tage ab Absendung bindend.
(2) Schriftliche Mitteilungen, Angebote und Bestellungen des Kunden an uns gelten als Angebot zum Vertragsabschluss und sind auch ohne Annahmeerklärung unsererseits für mindestens zwei Monate verbindlich. Der Vertrag gilt mit Übermittlung der schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits oder, wenn die Lieferung tatsächlich durchgeführt wurde, als abgeschlossen.
(3) Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsverpflichtung (insbesondere der Konfiguration der Maschinen) gelten als vereinbart und berechtigen – abgesehen von Vorsatz oder gröbster Fahrlässigkeit - den Kunde nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Gewährleistung oder Schadenersatz oder zur Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums.
4. Preise und Zahlung
(1) Alle von uns genannten Preise verstehen sich netto exklusive der jeweils gesondert auszuweisenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive Versandkosten, Spesen und Versicherungskosten.
(2) Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, je zur Hälfte bei Auftragsbestätigung und bei Erhalt der Ware brutto zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmen zu verrechnen, sowie zweckmäßige Spesen wie Mahn- oder Inkassokosten.
5. Lieferung und Gefahrtragung
(1) Die Fälligkeit der Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden voraus.
(2) Der Versand erfolgt – mangels ausdrücklicher anders lautender schriftlicher Vereinbarung – auf Rechnung des Nutzers ab Lager bzw. Werk am Versandort. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versandarten, und die anfallenden Kosten in diesem Zusammenhang werden dem Nutzer weiterverrechnet.
(3) Bei etwaigen Rücksendungen durch den Nutzer an uns trägt der Nutzer die Gefahr bis zur Übergabe im Werk bzw. Lager von Pfandabär Automatensysteme FlexKapG. Rücksendungen haben in jedem Fall frachtfrei zu erfolgen.
(4) Die Gefahrtragung (Preis- und Leistungsgefahr) geht im Zeitpunkt der Absendung, bei Automaten bei Fertigstellung der Montage, auf den Nutzer über.
(5) Lieferungen sind stets teilbar. Der Nutzer ist verpflichtet, (Teil‑)Lieferungen anzunehmen.
(6) Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Waren werden für die Dauer von vier (4) Wochen auf Gefahr und Kosten des Nutzers gelagert, wofür dem Nutzer eine Lagergebühr von netto EUR 10,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird. Nach Ablauf dieser sechs Wochen sind wir berechtigt, hinsichtlich dieser nicht abgenommenen Waren vom Vertrag ohne Nachfristsetzung zurückzutreten und eine Konventionalstrafe in Höhe von bis zu 80 Prozent des Netto-Rechnungsbetrags zu verlangen.
(7) Lieferfristen oder Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall zwischen dem Nutzer und uns schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. In allen anderen Fällen sind sie unverbindlich. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn wir selbst nicht rechtzeitig von unseren Lieferanten beliefert werden, beispielsweise aufgrund geopolitischer Konflikte, höherer Gewalt, Arbeitsunfällen, insbesondere Streik oder Aussperrungen, sowie weiteren von uns nicht zu vertretenden Umständen.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern im Kaufvertrag keine anderen Modalitäten vereinbart wurde, bleibt die Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.
(2) Bei Vertragsverletzungen des Nutzers, einschließlich Zahlungsverzug und Insolvenz, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren zurückzunehmen. In diesem Fall können wir eine Konventionalstrafe gemäß den vertraglichen Bestimmungen geltend machen.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts regelmäßig Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen. Nähere Erläuterungen zu den Pflichten des Nutzers sind im Kauf- und Servicevertrag geregelt.
(4) Im Falle von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Nutzer uns unverzüglich schriftlich zu informieren und den Dritten über unser Eigentum zu unterrichten. Der Nutzer haftet für alle Kosten und Schäden, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen.
(5) Eine Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit anderen Gegenständen durch den Nutzer erfolgt stets durch uns. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
7. Widerrufsrecht
Aufgrund der Einzelstückfertigung unserer Produkte besteht kein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Regelungen.
8. Gewährleistung und Haftung
(1) (1) Käufer:innen müssen die Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen (§ 377 UGB) und uns allfällige Mängel innerhalb von fünf Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von fünf Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen.
(2) Bei Mängeln erfolgt nach unserer Wahl die Verbesserung oder der Austausch der mangelhaften Ware.
(3) Von uns nicht genehmigte Veränderungen an der Ware sowie unsachgemäße Lagerung oder Verarbeitung bewirken den Verlust sämtlicher Ansprüche aus Leistungsstörungen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Ware und beginnt bei Mängelbehebung nicht neu zu laufen.
(5) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder gröbste Fahrlässigkeit vorliegt.
9. Besondere Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die für die Montage erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Stromanschluss, Haltevorrichtungen) rechtzeitig zu schaffen und die Bedienungsanweisungen sowie Hinweise in der Benutzerdokumentation zu befolgen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Ware einzuhalten, insbesondere Registrierkassenpflichten oder Anzeigepflichten. Wir werden vom Nutzer diesbezüglich schad- und klaglos gehalten.
10. Datenschutz
(1) Sollte die Maschine nur einen Bondruck besitzen, speichern wir keine spezifischen Kundeninformationen. Es werden lediglich die Maschinendaten und die Daten aller ausgeführten Prozesse und ausgegebenen Bons gespeichert. Diese Daten sind notwendig, um den reibungslosen Betrieb der Maschine zu gewährleisten und um den Anforderungen des Einwegpfand-Systems (EWP) zu entsprechen. Ohne diese Daten ist eine Teilnahme im EWP-Netzwerk nicht möglich. Diesbezüglich weisen wir auf die gesetzlichen und EWP-seitigen Datenaufbewahrungspflichten hin.
(2) Verfügt die Maschine über zusätzliche Auszahlungsmethoden wie eine Überweisungsfunktion, ein Kundenkonto oder ein Auszahlungsterminal, werden zusätzlich Informationen der Maschinennutzer im entsprechenden Ausmaß übertragen und gespeichert. Diese Informationen sind ausschließlich für die Auszahlung und die damit verbundenen Unternehmen oder Finanzdienstleister abrufbar. Eine Übertragung oder Herausgabe dieser Daten an den Kunden ist ausgeschlossen.
11. Weiterführende Bedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten selbstständig und im Zusammenhang mit individuell abgeschlossenen Verträgen zwischen Pfandabär und dem Käufer/Nutzer. Bei etwaigen Widersprüchen gelten haben die Konditionen lt. gesondertem Vertrag Vorrang.
12. Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für die Warenlieferung ist der Sitz von Pfandabär Automatensysteme FlexKapG, sofern kein anderer Erfüllungsort schriftlich vereinbart worden ist. Erfüllungsort für alle Forderungen von Pfandabär Automatensysteme FlexKapG ist ebenfalls unser Sitz.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das für Handelssachen in Wien zuständige Gericht, welches österreichisches Recht unter Ausschluss von Weiterverweisungen anzuwenden hat; die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Stand: Jänner 2025